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Christian Zedler, General Wille - Strasse 201, 8706 Feldmeilen (Switzerland)

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Christian Zedler, General Wille - Strasse 201, 8706 Feldmeilen (Switzerland)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht anders vereinbart, gilt der jeweils aktuelle Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschafft SSO.

 

Kann infolge mangelnder Kooperation seitens des Kindes keine oder nur unvollständige Behandlung durchgeführt werden, wird die aufgewendete Zeit nach Zeitaufwand verrechnet.

Mit der Reservierung/Buchung eines Termines verpflichtet sich der Leistungsempfänger, den reservierten/gebuchten Termin pünktlich wahrzunehmen. Stornierungen oder Terminverschiebungen haben bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin zu erfolgen; ansonsten erfolgt eine Verrechnung der versäumten Sitzung gemäss AGB. Ausnahme: Terminverschiebungen oder Stornierungen für Montage müssen bis spätestens am Freitag zuvor (08:00 Uhr) erfolgen. Versäumte oder nicht spätestens 48 Stunden vor Behandlungsbeginn abgemeldete Termine werden verrechnet. Ausnahmen (z.B. familiäre Notfälle, Krankheit, u.ä.) bleiben vorbehalten.

Für die Erstellung einer Planung / Kostenschätzung behalten wir uns vor eine Pauschale zu verrechnen, falls die Arbeit nicht zur Ausführung gelangen sollte.

Generell gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

Gutscheine / Zürcher Schulzahnuntersuchung®:
Zürcher Schulzahnuntersuchung: Die Gutscheine aller Vertragsgemeinden werden akzeptiert. Einschränkung: bei Neupatienten wird der Gutschein lediglich angerechnet. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei uns. Sollten Sie uns am Termin mitteilen, dass Sie den Gutschein vergessen haben, erfolgt immer eine sofortige Rechnungsstellung für die Untersuchung zum Wert des Gutscheines direkt an Sie. Der Gutschein kann uns in diesem Fall zur Unterschrift nachgereicht werden, muss dann aber durch Sie direkt der Schule zugestellt werden. Wir gewähren i.d.R. keine Frist zur nachträglichen Abrechnung des Gutscheines mit der Schule durch uns. Die Gemeinden akzeptieren die Gutscheine meist bis Ende Juni des laufenden Schuljahres. Wir sind deshalb gezwungen, Untersuche von Schülern von Vertragsgemeinden ab Juli zum Privattarif zu verrechnen. Verspätet eingereichte Gutscheine werden nach erfolgter Rechnungsstellung nicht mehr akzeptiert. Leistungen, die über den Umfang des Gutscheines hinausgehen (z.B. Hygieneinstruktionen, Beratungen, etc.), werden privat verrechnet.

Alle anderen Gutscheine werden zur Bestätigung abgestempelt und unterschrieben. Die Abrechnung erfolgt privat.

Rechtliches

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Datenschutz

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